BAFA-Förderung für Querschnittstechnologien
Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens ist eine kritische Hinterfragung des Energieverbrauchs stets sinnvoll. Der Gesetzgeber fördert die effiziente Energienutzung in Unternehmen mit verschiedenen Maßnahmen.
Für den Mittelstand eine der wichtigsten Förderungen ist die BAFA-Förderung für Querschnittstechnologien. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen, die der Erhöhung der Energieeffizienz dienen, mit einem Zuschuss von bis zu 30% des Nettopreises der getätigten Investition. Gefördert werden sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen, also alle Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro. Aber auch Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. Euro können eine geringer ausfallende Förderung erhalten.
Art der BAFA-Förderung und Antragsstellung
Jedes antragsberechtigte Unternehmen kann Maßnahmen im Wert von bis zu 30.000€ fördern lassen, wenn zwei wesentliche Kriterien erfüllt sind:
- Die Investition muss den Ersatz einer bereits bestehenden Anlage oder eines Aggregats vorsehen
- Die Maßnahme darf nicht vom eigenen Unternehmen, sondern muss von einem Drittunternehmen durchgeführt werden
Gefördert werden können unter anderem:
- elektrische Motoren und Antriebe
- Ventilatoren und Drucklufterzeuger
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung
Bei der Förderung selbst handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in einer Höhe von maximal 30% der getätigten Investition. Der Antrag auf die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beim BAFA gestellt werden, als „Stichtag“ dafür gilt in der Regel der Zeitpunkt des Abschluss‘ des Leistungsvertrags. Die Maßnahme selbst kann allerdings schon vor Bewilligung des Antrags begonnen werden.
Der Antrag kann elektronisch auf der Webseite des BAFA gestellt werden:
Elektronische Antragsstellung auf bafa.de
Verwendungsnachweis
Die Verwendung des Zuschusses muss innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden. Dafür müssen einerseits die tatsächlich realisierten Kosten in der Rechnung nach Investitions-, Installations-, Planungs- und Lohnkosten aufgeschlüsselt sein und andererseits die Steigerung der Energieeffizienz durch Messungen und Datenblätter belegt werden.
Gerne beraten wir Sie detailiert zu dieser Fördermaßnahme und unterstützen Sie bei der Antragstellung und dem Verwendungsnachweis.